Naturfreunde Radgruppe Stuttgart e.V.

 

 - Verkehrspolitik -

 

 

 

Grundsätze zur Förderung des Fahrradverkehrs in Stuttgart

 

Die Stadt Stuttgart strebt an, den Radverkehrs­anteil von derzeit  ca. 7 % auf 12 % und mittel- bis langfristig auf 20 % (Ziel der Landesregierung von Baden-Württemberg) zu steigern. Damit wird eine spürbare Verbesserung für die Umwelt und gleichzeitig mehr Sicherheit für Radfahrer erreicht.

 

Um dies zu erreichen, hat der Gemeinderat am 28. Oktober 2003 die Grundsätze zur Förderung des Fahrradverkehrs in Stuttgart beschlossen.

 

Doch mit einem Beschluss alleine ist es nicht getan - er muss umgesetzt werden. Wie schwer sich die Stadtverwaltung in dieser Frage tut, zeigt ein Brief, der die Radgruppe in Zusammenhang mit der Auseinandersetzung um das Parken auf Radwegen aus der „Chefetage“ des Rathauses erreichte. Dort heißt es einleitend:

„Am Straßenverkehr nehmen neben den Fahrradfahrern auch Autofahrer und Fußgän­ger teil. Es liegt in der Natur der Sache, dass jede dieser Gruppen dabei eigene Inte­ressen verfolgt, die mit denen der anderen Verkehrsteilnehmer nicht immer kompatibel sind. Dabei allen Ansprüchen gerecht zu werden und Rechnung zu tragen, ist auf­grund der unterschiedlichen Zielausrichtungen nicht möglich.“

 

Modalsplitt in Stuttgart

Was sich hinter dieser Floskel verbirgt, ist das Denken der Vergangenheit. Denn wenn der Gemeinderat wirklich eine prozentuale Erhöhung des Anteils des Fahrradverkehr am Gesamtverkehrsaufkommen erreichen will, muss er andere Anteile verringern. Anteile der verschiedenen Verkehrsarten über 100% gibt es schlicht und einfach nicht. Eine Erhöhung des Radverkehrsanteil auf 12 bzw. 20% kann nur erreicht werden, wenn beispielsweise der Pkw/Lkw - Verkehr eingeschränkt wird.