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Naturfreunde Radgruppe Stuttgart
e.V. - Verkehrspolitik
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Grundsätze zur
Förderung des Fahrradverkehrs in Stuttgart Die Stadt Stuttgart
strebt an, den Radverkehrsanteil von derzeit ca. 7 % auf 12 % und mittel- bis langfristig auf 20 % (Ziel der
Landesregierung von Baden-Württemberg) zu steigern. Damit wird eine spürbare
Verbesserung für die Umwelt und gleichzeitig mehr Sicherheit für Radfahrer
erreicht. Um dies zu erreichen, hat der Gemeinderat am 28. Oktober
2003 die Grundsätze zur Förderung des Fahrradverkehrs in
Stuttgart beschlossen. Doch mit einem Beschluss alleine ist es nicht getan - er
muss umgesetzt werden. Wie schwer sich die Stadtverwaltung in dieser Frage
tut, zeigt ein Brief, der die Radgruppe in Zusammenhang mit der Auseinandersetzung
um das Parken auf Radwegen aus der „Chefetage“ des Rathauses erreichte. Dort
heißt es einleitend: |
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„Am Straßenverkehr nehmen neben den Fahrradfahrern auch Autofahrer und
Fußgänger teil. Es liegt in der Natur der Sache, dass jede dieser Gruppen
dabei eigene Interessen verfolgt, die mit denen der anderen Verkehrsteilnehmer
nicht immer kompatibel sind. Dabei allen Ansprüchen gerecht zu werden und Rechnung
zu tragen, ist aufgrund der unterschiedlichen Zielausrichtungen nicht möglich.“ |
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Modalsplitt in Stuttgart |
Was sich hinter dieser Floskel
verbirgt, ist das Denken der Vergangenheit. Denn wenn der Gemeinderat
wirklich eine prozentuale Erhöhung des Anteils des Fahrradverkehr am
Gesamtverkehrsaufkommen erreichen will, muss er andere Anteile verringern.
Anteile der verschiedenen Verkehrsarten über 100% gibt es schlicht und
einfach nicht. Eine Erhöhung des Radverkehrsanteil auf 12 bzw. 20% kann nur erreicht
werden, wenn beispielsweise der Pkw/Lkw - Verkehr eingeschränkt wird. |