Naturfreunde Radgruppe Stuttgart e.V.

 

 - Verkehrspolitik -

 

 

Aktuell:

Parken auf Geh- und Radwegen

Nachdem die Stadtverwaltung den bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog auch in Stuttgart anwenden will, ist eine wichtige Voraussetzung geschaffen, die Falschparkerei auf den Radwegen einzudämmen. Wesentlich wird ein Erfolg von der Dichte der Kontrollen abhängen. Sinnvoll wäre es, für eine Anfangszeit Schwerpunktkontrollen durchzuführen, um die „Defizite“ der Vergangenheit abzubauen. Hierbei ist Handlungsbedarf, neben den mittlerweile bekannten Radschleusen, auch bei verschiedenen anderen Bereichen:

Der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog sieht für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen folgende Sätze vor:

Regelsatz:                 15 Euro

Mit Behinderung:      25 Euro

Länger als 1 Std.      25 Euro

Mit Behinderung:      35 Euro

Radschleusen

Radwege

Radabstellplätze