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Naturfreunde Radgruppe Stuttgart
e.V. - Verkehrspolitik
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Aktuell: Parken auf Geh- und Radwegen |
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Nachdem
die Stadtverwaltung den bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog auch in Stuttgart
anwenden will, ist eine wichtige Voraussetzung geschaffen, die Falschparkerei
auf den Radwegen einzudämmen. Wesentlich wird ein Erfolg von der Dichte der Kontrollen abhängen.
Sinnvoll wäre es, für eine Anfangszeit Schwerpunktkontrollen
durchzuführen, um die „Defizite“ der Vergangenheit abzubauen. Hierbei ist
Handlungsbedarf, neben den mittlerweile bekannten Radschleusen, auch bei
verschiedenen anderen Bereichen: |
Der
bundeseinheitliche Bußgeldkatalog sieht für das verbotswidrige Parken auf
Geh- und Radwegen folgende Sätze vor: Regelsatz: 15 Euro Mit
Behinderung: 25 Euro Länger
als 1 Std. 25 Euro Mit
Behinderung: 35 Euro |
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Radschleusen |
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