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Naturfreunde Radgruppe Stuttgart
e.V. - Verkehrspolitik
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Die Unendliche Geschichte: Verbotswidriges Parken auf Geh-
und Radwegen |
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Herbst 2005: ·
Der Runde
Tisch legt Forderungsprogramm vor ·
Doch der
Gemeinderat kürzt den Radetat ·
Proteste
bewirken etwas ·
OB Dr.
Schuster sagt Gespräche zur Verbesserung der Radsituation zu |
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Januar 2006: Gespräch
zwischen OB sowie ADFC und Naturfreunde Radgruppe ·
OB Dr.
Schuster sagt die Öffnung von
mindestens 100 Einbahnstraßen für Radfahrer in Gegenrichtung bis zur
Rad-WM 2007 zu. Begründung: Es könnten in diesem Zeitraum „nur“ 100
realisiert werden, da diese aufwendig auf Realisierung geprüft werden und
Maßnahmen zum Schutz der Radfahrer (Einfahrtsschleusen) ergriffen werden müssten. ·
Herbst 2007
Stadtverwaltung erklärt per Pressemitteilung: „Beim Radfahren
punktet Stuttgart vor Freiburg“ |
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Die Praxis sieht jedoch anders aus: Stuttgart entwickelt sich zu einem
Eldorado für Falschparker – nirgends kann preiswerter falsch geparkt werden
als auf den Radwegen in Stuttgart. Der
bundeseinheitliche Bußgeldkatalog sieht für das verbotswidrige Parken auf
Geh- und Radwegen folgende Sätze vor: Regelsatz: 15 Euro Mit
Behinderung: 25 Euro Länger
als 1 Std. 25 Euro Mit
Behinderung: 35 Euro Die
Stadtverwaltung erhebt lediglich 10 €. Gepaart mit einer geringen
Kontrolldichte entwickeln sich die Radwege zum Geheimtipp für Falschparker.. Denn
Parken auf Radwegen ist wesentlich preiswerter, als einen Parkplatz zu
mieten. Bei der Anwendung des Bußgeldkataloges würde die Höhe des Bußgeldes
den potentiellen Falschparker jedoch abschrecken, ähnlich wie bei
Zebrastreifen. So
wurden jedoch aus dem Radetat „preiswerte Falschparkerparkplätze“ geschaffen
und damit die Zusage des OB in Frage gestellt. Das
besonders ärgerliche an dieser Geschichte ist, dass es wie so oft gerade die
schwächeren Radverkehrsteilnehmer trifft. Beispielsweise Familien mit Kindern,
für die gerade diese Radschleusen beim überqueren von Hauptstraßen unabdingbar
sind. |
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Die Naturfreunde Radgruppe fand
sich mit diesem Zustand nicht ab! Es begann eine Ordner
füllende Auseinandersetzung. Die Radgruppe wandte sich an das
Bundesverkehrsministerium, an das Innenministerium von BaWü und das gleich
mehrmals. Es gab Anfragen im Stuttgarter Gemeinderat und im Landtag. Die Spitze der
Stadtverwaltung vollzog einen Eiertanz. Zuerst waren es die fehlenden
Schilder an den Radwegen, dann eine fehlende Position im Bußgeldkatalog, usw.
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Die Haltung der Stadtverwaltung
fand in der Öffentlichkeit kein Verständnis, weit über Radfahrerkreise
hinaus. Spiegel dafür ist die Presseberichterstattung.
Am 09. Mai erklärte die Stadtverwaltung per Pressemitteilung, das
„Rabattsystem“ für beendet und die Gültigkeit des Bundeseinheitlichen
Bußgeldkataloges auch in Stuttgart. |
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Was lernen wir
daraus: ·
Es lohnt , aktiv zu werden ·
Es lohnt sich, die verkehrspolitischen Aktivitäten
der Naturfreunde Radgruppe zu unterstützen |
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