Naturfreunde Radgruppe Stuttgart e.V.

 

 - Verkehrspolitik -

 

 

Die Unendliche Geschichte:

Verbotswidriges Parken auf Geh- und Radwegen

Herbst 2005:

 

·        Der Runde Tisch legt Forderungsprogramm vor

·        Doch der Gemeinderat kürzt den Radetat

·        Proteste bewirken etwas

·        OB Dr. Schuster sagt Gespräche zur Verbesserung der Radsituation zu

 

Januar 2006:

 

Gespräch zwischen OB sowie ADFC und Naturfreunde Radgruppe

·        OB Dr. Schuster sagt die Öffnung von mindestens 100 Einbahnstraßen für Radfahrer in Gegenrichtung bis zur Rad-WM 2007 zu. Begründung: Es könnten in diesem Zeitraum „nur“ 100 realisiert werden, da diese aufwendig auf Realisierung geprüft werden und Maßnahmen zum Schutz der Radfahrer (Einfahrtsschleusen) ergriffen werden müssten.

 

·        Herbst 2007 Stadtverwaltung erklärt per Pressemitteilung: „Beim Radfahren punktet Stuttgart vor Freiburg“

 

Die Praxis sieht jedoch anders aus:

Stuttgart entwickelt sich zu einem Eldorado für Falschparker – nirgends kann preiswerter falsch geparkt werden als auf den Radwegen in Stuttgart.

 

Der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog sieht für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen folgende Sätze vor:

Regelsatz:                 15 Euro

Mit Behinderung:      25 Euro

Länger als 1 Std.      25 Euro

Mit Behinderung:      35 Euro

 

Die Stadtverwaltung erhebt lediglich 10 €. Gepaart mit einer geringen Kontrolldichte entwickeln sich die Radwege zum Geheimtipp für Falschparker.. Denn Parken auf Radwegen ist wesentlich preiswerter, als einen Parkplatz zu mieten. Bei der Anwendung des Bußgeldkataloges würde die Höhe des Bußgeldes den potentiellen Falschparker jedoch abschrecken, ähnlich wie bei Zebrastreifen.

 

So wurden jedoch aus dem Radetat „preiswerte Falschparkerparkplätze“ geschaffen und damit die Zusage des OB in Frage gestellt.

Das besonders ärgerliche an dieser Geschichte ist, dass es wie so oft gerade die schwächeren Radverkehrsteilnehmer trifft. Beispielsweise Familien mit Kindern, für die gerade diese Radschleusen beim überqueren von Hauptstraßen unabdingbar sind.

 

 

Die Naturfreunde Radgruppe fand sich mit diesem Zustand nicht ab!

 

Es begann eine Ordner füllende Auseinandersetzung. Die Radgruppe wandte sich an das Bundesverkehrsministerium, an das Innenministerium von BaWü und das gleich mehrmals. Es gab Anfragen im Stuttgarter Gemeinderat und im Landtag.

Die Spitze der Stadtverwaltung vollzog einen Eiertanz. Zuerst waren es die fehlenden Schilder an den Radwegen, dann eine fehlende Position im Bußgeldkatalog, usw. .... !

Die Haltung der Stadtverwaltung fand in der Öffentlichkeit kein Verständnis, weit über Radfahrerkreise hinaus.

Spiegel dafür ist die Presseberichterstattung. Am 09. Mai erklärte die Stadtverwaltung per Pressemitteilung, das „Rabattsystem“ für beendet und die Gültigkeit des Bundeseinheitlichen Bußgeldkataloges auch in Stuttgart.

Stuttgarter Zeitung
vom 08.03.2008

Stuttgarter Zeitung
vom 11.04.2008

Pressemitteilung
vom 09.05.2008

Kettenblatt - Extra
vom 13.05.2008

 

Was lernen wir daraus:

·      Es lohnt , aktiv zu werden

·      Es lohnt sich, die verkehrspolitischen Aktivitäten der Naturfreunde Radgruppe zu unterstützen